Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Aufhebung der Schutzzone und Festlegung Überwachungszone bezüglich des Geflügelpestausbruches in der Nachbargemeinde Gutow

Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt, vom 27.01.2023:

Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg -Vorpommern (VwVfG M -V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. M N S. 410) in Verbindungmit § 44 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe a) und § 44 Absatz 3 Satz 1 der Geflügelpestverordnung(GeflPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBI. I S. 1665, ber. S. 2664)wird Folgendes erlassen:

1. Die Allgemeinverfügung bezüglich des Geflügelpestausbruches in 18276 Gutow vom 09.01.2023 zum Schutz gegen die Geflügelpest wird insoweit widerrufen, dass die darin festgelegte Schutzzone
hiermit aufgehoben wird.

2. Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest-Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) festgelegt:

o Amt Güstrow-Land
• Gemeinde Gutow mit den Ortsteilen: Gutow, Bülow und Badendiek
• Gemeinde Mühl Rosin mit dem Ortsteil Bölkow
o Barlachstadt Güstrow
• , Stadt Güstrow mit den Gebieten Bauhof, Südstadt, Magdalenlust und Schöninsel

Die in der Allgemeinverfügung vom 09.01.2023 festgelegte Überwachungszone (Beobachtungszone) und die dazugehörigen Anordnungen sind von diesem Widerruf nicht betroffen und bleiben weiterhin bestehen.

 

Die komplette Allgemeinverfügung vom 27.01.2023 ist auf der Internetseite des Landkreises Rostock veröffentlicht und einsehbar unter landkreis-rostock.de/de/bekanntmachungen.html.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
karin.bartock@guestrow.de